Mutterschutz in Österreich

Der Mutterschutz in Österreich ist im Mutterschutzgesetz geregelt, das für werdende Mütter zur Einsicht und Ausdruck auf der Webseite der Arbeiterkammer vorhanden ist. Auf Mutterschutz haben alle Dienstnehmerinnen ein Recht, die in einem Dienstverhältnis stehen. …

Der Mutterschutz in Österreich ist im Mutterschutzgesetz geregelt, das für werdende Mütter zur Einsicht und Ausdruck auf der Webseite der Arbeiterkammer vorhanden ist. Auf Mutterschutz haben alle Dienstnehmerinnen ein Recht, die in einem Dienstverhältnis stehen. Dabei ist es nicht relevant, ob die Schwangeren ihren Job im privaten Business oder im öffentlich-rechtlichen Bereich ausüben. Ein Anrecht auf die Regelungen im Mutterschutzgesetz haben auch Heimarbeiterinnen und Lehrlinge.

Das Mutterschutzgesetz für Dienstnehmerinnen in Österreich

Das Mutterschutzgesetz in Österreich ist bindend für alle Dienstnehmerinnen. Dabei ist nicht relevant

  • die Höhe des Einkommens,
  • der Familienstand und
  • die Arbeitszeit.

Grundsätzlich sind Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz nicht kündbar, sofern sie sich in einem unbefristeten Dienstverhältnis befinden. Die Arbeiterkammer empfiehlt Schwangeren, sofort nach Kenntnis ihres Zustandes und der Information an den Arbeitgeber mit der Arbeitnehmervertretung den Fall zu besprechen.

Schwangere in Österreich haben eine Informationspflicht

Das Mutterschutzgesetz überlässt es der Dienstnehmerin weitgehend selbst zu entscheiden, wann sie den Dienstherrn über die Schwangerschaft informiert. Sofern sie nicht schwere Pakete zu tragen hat und beispielsweise im Büro ihren Job ausübt, ist es ratsam, den dritten Schwangerschaftsmonat abzuwarten. Ratsam deshalb, weil die Gefahr einer Fehlgeburt in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten nicht auszuschließen ist. In der Regel verlangt der Dienstherr eine kassenärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft, die der an das Arbeitsinspektorat meldet.

Mutterschutz vor und nach der Geburt

Das Arbeitsverbot für Schwangere beginnt etwa acht Wochen vor dem vorgesehenen Entbindungstermin. Der Mutterschutz in Österreich schützt die Schwangeren verstärkt, die eine Mehrlingsgeburt sowie eine Frühgeburt erwarten. In solchen Fällen dürfen die werdenden Mütter zwölf Wochen vor der Entbindung nicht mehr arbeiten. Des Weiteren sind während der Zeit bis zum Eintritt des Mutterschutzes viele Tätigkeiten, die Schwangere gefährden, nicht erlaubt. Welche Tätigkeiten dies im Einzelnen sind, erfahren schwangere Dienstnehmerinnen auf der Webseite der Arbeitskammer. Der Urlaubsanspruch der Dienstnehmerin beginnt mit dem Beginn des Kalenderjahres. Kann sie den Urlaub bis zum Beginn der Schutzfrist nicht aufbrauchen, verkürzt sich der Urlaubsanspruch. Das Urlaubsentgelt beträgt den Durchschnitt des Gehaltes der letzten 13 Wochen. Während der Schutzfrist kommen zur Berechnung Sonderzahlungen hinzu. Den Urlaub darf der Dienstherr nicht auszahlen.

Nach dem Mutterschutz zurück in den Beruf

Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt zwischen acht und 12 Wochen. Während des Mutterschutzes erhalten die Dienstnehmerinnen Wochengeld von der Krankenkasse. Nach dem Mutterschutz kann die junge Mutter in ihren Beruf zurückkehren. Der Dienstherr muss jedoch freie Zeit für das Stillen des Kindes zur Verfügung stellen. In Österreich bietet sich die Elternkarenz oder Elternteilzeit an. Eltern haben die Möglichkeit, sich während dieser Zeit die Karenz zu teilen. In der Regel beträgt die Dauer zwei Jahre. Eltern erhalten in dieser Zeit vom Staat Elternbeihilfe und Geld für die Kinderbetreuung.

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